Pflegehilfsmittel
Schon gewusst?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden, haben einen
gesetzlichen Anspruch
auf kostenlose Pflegehilfsmittel
im Wert von
bis zu
40 €
pro Monat
So erhalten Sie Pflegehilfsmittel zukünftig kostenlos
Sie haben einen Pflegegrad oder pflegen eine Person mit Pflegegrad? Die Pflege findet zu Hause statt? Dann haben Sie gemäß § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel! Fordern Sie das Formular für die Pflegekasse und Ihr persönliches Informationsmaterial noch heute kostenfrei an.